Wichtige Amtswege und Behördengänge für Selbständige

Zu Beginn einer selbständigen Tätigkeit, gilt es für den Existenzgründer vieles zu erledigen. Dazu zählen auch bestimmte Behördengänge. Ebenso sollte sich mit den wichtigsten Amtswegen vertraut gemacht werden.

Bevor es mit der selbständigen Tätigkeit losgehen kann, muss der Selbständige zunächst einige bürokratische Hürden überwinden. Beabsichtigt der Selbständige gemeinsam mit dem Jobcenter die Tätigkeit aufzunehmen, muss er sich zunächst an diese Behörde wenden. ER muss sein Anliegen dort vortragen, einen Businessplan einreichen und den Arbeitsvermittler von seiner Geschäftsidee überzeugen. Ebenso muss er dafür Sorge tragen, dass er entsprechende finanzielle Förderungen, wie das Arbeitslosengeld rechtzeitig bei der Behörde beantragt.

Kein Selbständiger kann arbeiten, ohne dass er sein Unternehmen ordnungsgemäß angemeldet hat. Wird ein Gewerbe eröffnet, muss die Anmeldung beim Gewerbeaufsichtsamt erfolgen. Ein freiberuflich tätiger Mensch muss sich an sein zuständiges Finanzamt wenden und eine Steuernummer beantragen.

Je nachdem, welche Gesellschaftsform das Unternehmen haben soll, ist das Amtsgericht aufzusuchen. Dort ist ein Eintrag im Handelsregister vornehmen zu lassen. Dies ist jedoch nicht für jeden Selbständigen verpflichtend. Entsprechende Informationen diesbezüglich sind vorab einzuholen.

Zu guter Letzt muss sich der Unternehmer noch um eine angemessene Krankenversicherung kümmern. Dies trifft jedoch nur für Existenzgründer zu, die ohne das Jobcenter in die Selbständigkeit gehen. Unternehmer, die sich mit dem Jobcenter selbständig machen, bekommen die Krankenversicherungsbeiträge zunächst weiter von der Behörde bezahlt. Kreativ und künstlerisch tätigen Selbständigen wird empfohlen, einen Anmeldeantrag bei der Künstlersozialkasse zu stellen, weil dies die kostengünstigste Lösung darstellt.

Um all diese Amtswege und Behördengänge sollte sich der Selbständige rechtzeitig kümmern. Denkt er zu spät daran, könnte der Arbeitsbeginn verzögert werden. Dies wiederum kann sich negativ auf das Vorankommen des Unternehmens auswirken.