Kurzfristige Beschäftigung

Wer nun kurzfristig eine Beschäftigung sucht, der sollte sich auch für diese Option entscheiden. Besonders Studenten und auch Schüler nutzen diese gern, da diese einige steuerliche Vorteile mit sich bringt.

Doch was genau sind kurzfristige Beschäftigungen? Die Begrifflichkeit wird durch den § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV geregelt. Dieser besagt, dass die Anstellung 50 Arbeitstage oder auch 2 Monate nicht überschreiten darf. Dies ist zum Beispiel im Bereich der Saisonarbeitskräfte oftmals so. Die Spargelstecher können als gutes Beispiel genannt werden.

Der Paragraph besagt ebenso, dass die Beschäftigung, wenn diese auf einen 2 monatigen Zeitraum begrenzt ist, an mindestens 5 Tagen pro Woche erfolgen muss. Ist die Anzahl der Arbeitstage geringer, so muss man mit einer Prüfung rechnen. Doch was ist der Vorteil und warum erfreut sich diese Möglichkeit des Einkommensbezugs so großer Beliebtheit und Nachfrage?

Wer einer solchen Beschäftigung nur kurzfristig nachgeht, der hat den Vorteil, dass er nicht sozialversicherungspflichtig ist und nur Umlagen für U 1 und U 2 abzuführen sind. Die Besteuerung erfolgt entweder pauschal oder auch nach den Vorgaben, welcher der Lohnsteuerkarte zu entnehmen sind.

Jedoch sollte auch hier Vorsicht geboten sein, denn der Paragraph regelt auch, dass die Sozialabgabenfreiheit auf das gesamte Kalenderjahr gerechnet wird. Die Regelung, wann eine Befreiung in Frage kommt, kann im Internet nachgelesen werden. Auch der jeweilige Steuerberater kann einem helfen und einem sagen, für was für eine Beschäftigung man sich entscheiden sollte.

Zum Teil ist der sogenannte Minijob besser und geeigneter. Auch Arbeitslose können von dieser Option Gebrauch machen, sollten jedoch nicht vergessen, dass sie bei der Agentur für Arbeit ihren Verdienst angeben müssen. Dies muss immer schriftlich erfolgen und sollte nachweisbar sein. Wer sich über die Thematik „ Beschäftigung kurzfristig“ einiges an Informationen einholen will, der kann das Internet nutzen und sollte sich jedoch noch einmal bei einem Fachmann absichern.