Überbrückungsgeld Arbeitsamt

Früher gab es das Überbrückungsgeld, welches vom Arbeitsamt ausgezahlt wurde. Seit dem 01.08.2006 wurde dieses jedoch vereinheitlicht und wird als Gründungszuschuss bezeichnet. Diese finanzielle Hilfe ist daher nicht mehr beantragbar.

Früher wurde das Überbrückungsgeld immer dann gewährt, wenn durch dieses eine Arbeitslosigkeit vermieden werden konnte und der Start in eine Selbstständigkeit vereinfacht werden sollte. Heute werden diese beiden Faktoren durch den sogenannten Gründungszuschuss gewährleistet und gesichert. Die Beantragung erfolgt ähnlich, wie damals beim Überbrückungsgeld direkt beim zuständigen Arbeitsamt. Hier zeigt sich jedoch, dass der Beantragende nicht nur ein schlüssiges Konzept vorweisen muss, sondern auch einen Businessplan erstellen muss.

Wer sich für das Überbrückungsgeld vom Arbeitsamt interessiert, der sollte mit seinem Sachbearbeiter oder auch mit seiner Sachbearbeiterin in der zuständigen Agentur für Arbeit einen Termin vereinbaren und über den Ablauf der Beantragung vor Ort sprechen. Diese ist nur sinnvoll, wenn bereits ein Konzept steht und auch die Eignung gegeben ist.

Die Eignung wird ebenso wie beim Überbrückungsgeld vom Arbeitsamt geprüft. Es dient der Sicherung des Lebensunterhaltes, so dass wenn der Gründungswillige auch in der ersten Zeit, die eine oder auch andere Anlaufschwierigkeit hat, dass die soziale Absicherung trotzdem gegeben ist. Die Bewilligung war auch früher schon mit einigen Auflagen gekoppelt, so dass nicht jeder einfach eine Existenzgründung in Angriff nehmen konnte.

So war zum Beispiel früher die Teilnahme an bestimmten Maßnahmen unumgänglich. Auch heute sind die Vorgaben gegeben, jedoch nicht mehr ganz so streng gegliedert. Von welcher Seite diese sich jedoch zeigen, kann beim Arbeitsamt in Erfahrung gebracht werden.

Auch die Vorgehensweise bei einer Beantragung kann dort eingesehen werden und ebenso kann geprüft werden, ob überhaupt ein Anspruch auf diese Förderung besteht. Auch hierüber gibt das Arbeitsamt schnell Auskunft und kann bei der Planung und auch Beantragung behilflich sein. Falsche Scheu ist hier fehl am Platz und der Gründer sollte sich auch heute noch beraten lassen.