Ansparabschreibung Existenzgründer

Nicht immer ist es für den Existenzgründer einfach durch den Dschungel der vielen Förderungen und auf Steuer-Tipps durchzusteigen. Auf einmal begegnen einem Begrifflichkeiten, wie zum Beispiel Ansparabschreibung für Existenzgründer.

Diese gilt es dann erst einmal zu verstehen, bevor diese zur Anwendung gebracht werden können. Die Rechtslage sieht vor, dass eine an Spar Abschreibung durch einen so genannten Investitionsabzugsbetrags ersetzt werden kann. Doch welchen Vorteil bringt eine Ansparabschreibung mit sich? Diese Frage kann wie folgt beantwortet werden, denn in dem Jahr der Betriebseröffnung kann der Existenzgründer eine Rücklage bilden, welche für eine Investition Zeitraum über sechs Jahre gilt. Bedacht werden sollte jedoch, dass die Rücklage auch innerhalb dieses Zeitraumes angeschafft, bzw. aufgebraucht werden muss.

Bei der Existenzgründung besteht somit die Möglichkeit, dass der Unternehmer für die Anschaffung oder auch den Kauf eines Wirtschaftsgutes eine Rückstellung bilden darf, welche in diesem Fall als Ansparabschreibung umgangssprachlich und steuerrechtlich benannt wird. Existenzgründer haben den Vorteil, dass sie eine Rücklage in doppelter Höhe vornehmen dürfen.

Um diese Rücklage verbuchen zu können, muss die Steuererklärung einige Angaben enthalten. Der Vorteil hierbei liegt darin, dass der Gewerbetreibende über die Investitionsabsicht keinerlei Nachweis erbringen muss. Die Ansparabschreibung bringt also viele steuerliche Vorteile mit sich und ist nicht einmal sehr zeitaufwändig. Dieser Aspekt sollte einem bei der Existenzgründung bewusst sein.

Der Existenzgründer sollte sich in diesem Bereich von einem fachkundigen Steuerberater beraten lassen und sich die Vor- und Nachteile aufzeigen lassen. Wer sich als junger Gewerbetreibender für diesen Schritt entscheidet, dem sollte bewusst sein, dass wenn die Investitionen nicht erfolgt, dass ein Gewinnzuschlag in Höhe von 6 % auf jedes Jahr rückwirkend vorgenommen werden kann. Eine solche Ansparabschreibung sollte daher nur genutzt werden, wenn auch wirklich der Wille besteht in den Folgejahren eine höhere Investition zu tätigen. Hier kann die Beratung eines Steuerfachmannes viel Licht ins Dunkle bringen.